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Verkaufen Sie Ihren Solarstrom an Ihre Nachbarn

Solarstrom – An sonnigen Tagen kann es vorkommen, dass eine Photovoltaikanlage mehr Strom produziert als der:die Produzent:in selbst nutzen kann. Was passiert mit diesem überschüssig produzierten Strom? Statt den Strom nur ins Netzrückzuspeisen, kann er auch mit Nachbarn geteilt werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Modelle Ihnen dafür zur Verfügung stehen – und wie Sie profitieren können.

Umsetzung ZEV und virtueller ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV
(Installation von Zählern nötig > Geeignet für Neubauten)

Ein ZEV ist das ideale Konstrukt, damit mehrere Haushalte eine Solaranlage gemeinsam nutzen können. Diese sechs Haushalte haben sich deshalb zu einem ZEV zusammengeschlossen.

Für alle Haushalte wurden private SmartMeter installiert. Zusätzlich misst ein zentraler Zähler der iNFRA den Verbrauch aus dem Netz und die Rückspeisung ins Verteilnetz.

Ein privater ZEV-Dienstleister übernimmt die Abrechnung und berechnet wieviel Solarstrom und wieviel Netzstrom jeder Haushalt bezogen hat.

Die ZEV ist eine Erfolgsgeschichte. Doch der Installationsaufwand von Zählern hielt viele besitzende von Solaranlagen davon ab eine ZEV zu gründen. Der Wunsch nach mehr Flexibilität und weniger Installationsaufwand führte 2025 zur virtuellen ZEV.

Virtuelle ZEV (vZEV)

(Nutzung von bestehenden SmartMetern> geeignet für bestehende Bauten)

Auch im vZEV ist das Ziel, möglichst viel Strom der eigenen Solaranlage gemeinsam zu verbrauchen.

Dank SmartMeter-Technologie lässt sich hier ein Zusammenschluss auch ohne die Installation von zusätzlichen Zählern lösen. Die Haushalte nutzen einfach weiterhin den bereits installierten SmartMeter des Energieversorgers.

In einem virtuellen ZEV können mehrere Haushalte in der direkten Nachbarschaft zusammengeschlossen werden. Bedingung ist, dass sie an die gleiche Verteilkabine angeschlossen sind.

Dabei übernimmt der ZEV-Dienstleister die Erstellung der Stromrechnungen für jeden Haushalt im vZEV.

Es ist auch problemlos möglich, dass einzelne Haushalte nicht im vZEV mitmachen und den Strom wie bisher vom Energieversorger INFRA beziehen.

LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaften)

Die vZEV hat die Einschränkung, dass sich nur Haushalte zusammenschliessen können, die an die gleiche Verteilkabine angeschlossen sind und somit das Verteilnetz nicht beanspruchen. In gewissen Fällen ist es jedoch wünschenswert, den Strom an weiter entfernte Haushalte in der gleichen Gemeinde zu verkaufen. Dazu muss der Strom jedoch über das Verteilnetz transportiert werden.

Genau dies ermöglicht eine Lokale Elekrizitätsgemeinschaft LEG. Innerhalb einer Gemeinde können sich verschiedene Einheiten wie Haushalte, ZEV oder vZEV zu einer lokalen Energiegemeinschaft LEG zusammenschliessen.

Eine LEG lohnt sich zum Beispiel, wenn ein Gewerbehaus mit Solaranlage den Strom den Tag über nutzt und am Abend und am Wochenende die Überschüsse an eine Siedlung verkaufen möchte. Oder wenn ein Wohnhaus mit Solaranlage tagsüber Überschüsse hat und diese dem Gewerbehaus verkaufen möchte.

Dank einer LEG kann die Energie zu guten Konditionen an Teilnehmende der LEG verkauft werden. Auf die Transportkosten im Verteilnetz gewährt die INFRA einen Kurzstrecken-Rabatt von 20-40% auf den üblichen Netznutzungstarif.

Der LEG-Dienstleister erstellt für alle Teilnehmenden die Rechnung für den Energiebezug. Die Netzkosten werden jedem Anschluss von der INFRA direkt in Rechnung gestellt.

iNFRA-Rückliefervergütung 2026

Die Vergütung besteht aus einer Basisvergütung für die physikalische Stromlieferung und einer Vergütung für die Herkunftsnachweise (HKN-Vergütung). Die HKN-Vergütung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der ökologische Mehrwert der Produktion auf Basis von erneuerbarer Energie in Form von Herkunftsnachweisen an iNFRA verkauft wird und die physikalische Stromlieferung an iNFRA erfolgt.

Die iNFRA ist gesetzlich verpflichtet, den überschüssigen Strom aus Solaranlagen abzukaufen. Und auch der Preis für diese Rückliefervergütung ist genau geregelt.

Wie ein solcher Preis zustande kommt, erklären wir am Beispiel einer 30 kWp Solaranlage. Die Berechnung bezieht sich auf die Rückliefervergütung für eine Kilowattstunde (mit Herkunftsnachweis HKN), wie sie im Jahr 2024 ausbezahlt worden wäre.

Fürs laufende Jahr gelten die aktuellen BFE-Referenzmarktpreise, welche jeweils nach Ablauf des Quartals berechnet werden.

So wird die Rückliefervergütung inkl. Herkunftsnachweis HKN. berechnet

Berechnungsbeispiel 1. Quartal 2024

Von Januar bis März ist der Strom meist knapp. Deshalb wird auf dem Markt ein guter Preis bezahlt. Das Bundesamt für Energie BFE berechnet auf Basis der Marktpreise für jedes Quartal einen Referenzmarktpreis. In unserem Beispiel wurden fürs 1. Quartal 2024 6.20 Rappen als Basisvergütung ausbezahlt. Da Solarstrom ökologisch wertvoll ist, werden zusätzlich maximal 4.00 Rappen vergütet. Dies unter der Bedingung, dass der Herkunftsnachweis (HKN) an die iNFRA verkauft wird. Total kam so fürs 1. Quartal von 2024 eine Rückliefervergütung von 10.20 Rappen zustande.

Berechnungsbeispiel 2. und 3. Quartal 2024

Von Mai bis Juli ist reichlich Strom auf dem Markt. Das drückte den BFE-Referenzmarktpreis fürs 2. Quartal 2024 auf 3.51 Rappen. Um Solarstromproduzenten vor einem Preiszerfall zu schützen, bezahlte die iNFRA 2.49 Rappen mehr als der Markt und garantiert damit 6.00 Rappen. Wiederum kommt der HKN-Ökologiebonus von 4.00 Rappen dazu. Der Rückliefertarif kommt so fürs 2. und 3. Quartal 2024 auf 10.00 Rappen zu stehen.

Berechnungsbeispiel 4. Quartal 2024

Von Oktober bis Dezember war das Stromangebot klein und die Nachfrage durch die zahlreichen Wärmepumpen hoch. Der Marktpreis lag im 4. Quartal 2024 bei 8.75 Rappen. Die Vergütung für den Herkunftsnachweis HKN wurde daher nur noch mit 2.21 Rappen bis zur Anrechenbarkeitsgrenze von 10.96 Rappen ausbezahlt.

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