Unsere Dienstleistungen – die kompetente Beratungsstelle für Ihre Anliegen. Von Energieeffizienz über nachhaltige Mobilität bis zur Unterstützung bei Bauvorhaben: So vielseitig wie die Bedürfnisse unserer Kunden ist auch unser Dienstleistungsangebot.
Der direkte Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden ist uns wichtig. Unser Kundenservice steht Ihnen daher gerne für Fragen und Anliegen hinsichtlich Strom- und Wasserversorgung zur Seite. Ergänzend setzen wir auf einen Online-Schalter, der die wichtigsten Dokumente und Standardformulare bereitstellt, womit sich viele Angelegenheiten bequem und unkompliziert erledigen lassen.
Für grössere Projekte, wie beispielsweise die Installation einer Photovoltaik-Anlage, das Bauen und Renovieren Ihres Zuhauses oder bei der Konzeption einer Eigenverbrauchsgemeinschaft, stehen wir gerne unterstützend zur Seite.
Externe Stundenansätze gültig seit 01.01.2021
Baugesuch / Baubewilligung – so läuft alles nach Plan. Grosse Projekte wie der Bau des eigenen Einfamilienhauses beginnen mit einer ersten Idee. Bis zur Schlüsselübergabe läuft ein Programm in mehreren Phasen ab, die es sorgfältig abzuwickeln gilt.
Das Vorgehen bei Bauvorhaben ist weitgehend mit den Bauämtern der Gemeinden Meilen und Uetikon am See koordiniert. Sobald eine Baubewilligung für ein Neubau- oder Umbauprojekt von der Gemeinde erteilt wird, wird gleichzeitig die iNFRA informiert. Die Klärung der Anschlüsse für Strom und Wasser ist in den meisten Fällen eine Bauauflage. Deshalb nehmen wir kurz nach der Erteilung der Baubewilligung mit dem Bauherrn bzw. mit dessen Vertreter Kontakt auf, um die Details zum Bauprojekt zu klären.
Dazu benötigen wir ein Anschlussgesuch und zwei Plansätze zum Bauprojekt. Auf Grund dieser Angaben werden allfällige Netzkostenbeiträge für die Strom- und Wasserversorgung ermittelt. Ausserdem legen wir Netzanschlusspunkt und die Lage und Grösse der Anschlussleitungen mit dem Bauherrn fest. Für unsere Leistungen erstellen wir Kostenvorschläge. Sobald alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind, bestätigen wir der Gemeinde, dass die Bauauflagen erfüllt sind. Vor Baubeginn müssen allfällige Netzkostenbeiträge bezahlt sein.
Anschlussgesuche
- Die iNFRA erhält vom Bauamt der Gemeinde Meilen die Baurechtliche Bewilligung elektronisch zugeschickt.
- In einem internen Verteiler wird das Baugesuch als Vorabinformation an die verschiedenen Teams weitergeleitet.
- Daraufhin wird der Umfang des Baugesuchs geprüft und wir starten mit der ersten Korrespondenz an die Bauherren/Unternehmer.
- In der ersten Korrespondenz senden wir ein Anschlussgesuch an den Architekten/Unternehmer mit der Anfrage für die geplanten Leistungen für Strom (in Ampère) und für Wasser (in Loading Unit).
- Diese Angaben sind wichtig für die Planung der Hausanschlüsse und die Berechnung der Kosten und Gebühren.
- Das Anschlussgesuch finden Sie links zum Download.
Anschlussgesuch Strom
Anschlussgesuch Wasser
- Grundlage für die Bemessung der Netzkostenbeiträge ist beim Strom die Grösse der Anschlusssicherung (Ampère) und beim Wasser die Anzahl LU (Loading Unit).
- Aufgrund der erhaltenen Leistungsangaben werden die Netzkostenbeiträge errechnet. Diese werden vor Baubeginn fällig.Die aktuellen Tarife blätter für Meilen und Uetikon am See finden Sie in den Tarfifreglementen:
- Anhand der erhaltenen Pläne sowie dem Informationsaustausch mit den Elektro- und Sanitärplanern wird der Hausanschluss offeriert.
- Strom und Wasser werden separat gerechnet und offeriert.
- Zu den Offerten wird jeweils ein Erschliessungsplan und weitere Informationen beigefügt.
- Die Netzkostenbeiträge sind vor Baubeginn fällig.
- Die Kalkulation basiert auf den Angaben des Anmeldeformulars.
- Nach Ende der Bautätigkeit wird anhand der bewilligten Installationsanzeigen und Baukontrollen definitiv abgerechnet.
- Nach Erhalt der Zahlung der Netzkostenbeiträge wird die Baufreigabe an das Bauamt gegeben (Erfüllung der Auflage aus der Baurechtlichen Bewilligung).
- Der Brief an das Bauamt enthält die Baugesuchs-Nr., die Auflagen-Nr. für die Infrastruktur Zürichsee AG, die Angaben zum Projekt und die Auflistung der Kosten.
- Für Bauprovisorien steht ein Anmeldeformular zur Verfügung.
- Die Anmeldung muss mindesten zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei uns eingehen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt, ohne anderweitige Vereinbarung, vierteljährlich. Zwischenablesungen sind kostenpflichtig.
Anmeldung für Bauprovisorien Strom und Wasser
Preise für Bauprovisorien Strom und Wasser
- Für bauliche Veränderungen von Strom und Wasser müssen Installationsanzeigen 14 Tage vor Baubeginn eingereicht werden.
- Für die Anrechnung von Netzkostenbeiträge muss die letztgültige Installationsbewilligung beigelegt werden.
- Installationsanzeige Strom
- Installationsanzeige PV Anlage
- Technisches Anschlussgesuch (TAG)
Formular Installationsanzeige Wasser
- Die Installationsanzeigen werden auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und entsprechend bewilligt oder abgelehnt. Im letzteren Fall müssen die Korrekturen zeitgerecht nachgereicht werden.
- Erst wenn die Installationsanzeige komplett und korrekt ist, wird von der iNFRA eine schriftliche Installationsbewilligung ausgestellt. Eine Kopie geht an das Bauamt der Gemeinde.
- Die Installationsfirmen sind verpflichtet, nach Beendigung ihrer Arbeiten eine Fertigstellungsanzeige bei der iNFRA einzureichen.
- Beim Strom muss ein Sicherheitsnachweis (SiNa) und beim Wasser ein aktuelles Sanitärschema (in 2-facher Ausfertigung) miteingereicht werden.
Formular Fertigstellungsanzeige Wasser
- Aufgrund der Fertigstellungsanzeige wird eine Kontrolle vor Ort durchgeführt.
- Grundlage dabei bilden die bisher eingereichten Installations- und Fertigstellungs-Anzeigen
- Nach Ende der Bautätigkeit und basierend auf dem Sicherheitsnachweis (SiNa) beim Strom und der Installationskontrolle Wasser vor Ort, werden die bisherigen Verrechnungen der Netzkostenbeiträge nochmals aufbilanziert und geprüft.
- Allfällige Nachverrechnungen/Gutschriften werden von der iNFRA erstellt.
- Wenn eine allfällige Nachverrechnung bezahlt ist, vergibt die iNFRA eine Betriebsbewilligung und schickt eine Kopie an das Bauamt der Gemeinde.
- Damit hat die Gemeinde eine Handhabe und kann die Bezugsbewilligung aussprechen, sofern alle anderen Auflagen auch erfüllt sind.
Diese können mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen mit dem unterzeichneten Formular in Auftrag gegeben werden. Ausserordentlich hohe Anschlussleistungen für Ihren Bau-Kran bedürfen vorgängiger Klärung. Die Montage und Demontage von Bauprovisorien erfolgen mittels Pauschalen an den Bauherrn. Die Verrechnung erfolgt quartalsweise und ausschliesslich an den Bauherrn. Die Wasser- und Elektroinstallationen müssen durch die iNFRA bewilligt werden.
Formular Anmeldung für Bauprovisorien
Diese können mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen mit dem unterschriebenen Formular in Auftrag gegeben werden.
Formular Anmeldung Vereinsprovisorien
Elektroinstallationen
Elektroinstallationen dürfen nur durch Firmen mit Installationsbewilligung ausgeführt werden, wobei die Werkvorschriften des Kantons Zürich gelten. Bitte beachten Sie dabei speziell den Punkt 6 - Messeinrichtungen - und die Ergänzungen der Werkvorschriften der iNFRA. Weiter gilt für Elektroinstallationen eine Meldepflicht. Sie müssen vor Beginn der Arbeiten mittels installationsanzeige der iNFRA angemeldet und von dieser freigegeben werden. Nach der Fertigstellung müssen die Elektroinstallation mittels Sicherheitsnachweis (SINA) von der iNFRA abgenommen werden.
Sanitärinstallationen
Wasserinstallationen dürfen nur durch Sanitär-Unternehmen ausgeführt werden, welche von der iNFRA dazu autorisiert sind. Sie müssen ihre Fachkunde mit gültigen Zertifikaten des SVGW belegen. Auch für Sanitärinstallationen gilt eine Meldepflicht. Vor Beginn der Arbeiten muss die Wasserinstallation mittels einer Installationsanzeige der iNFRA angemeldet und von dieser freigegeben werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Fertigstellungsanzeige mit den endgültigen Schemata einzureichen. Die iNFRA kontrolliert die Installation anlässlich einer Anlagenbegehung und stellt, nach der Behebung allfälliger Mängel, eine Betriebsbewilligung aus. Die Details sind im Wasserversorgungsreglement der iNFRA unter Kapitel 8 Hausinstallationen geregelt.
Energieberatung – In den meisten Betrieben und Haushalten gibt es eine Reihe von Möglichkeiten ohne Komfortverlust Strom und damit Kosten zu sparen.