Online-Schalter – direkt, unkompliziert, kundenfreundlich. Der Online-Schalter erspart Ihnen den Weg zu uns. Denn hier finden Sie die wichtigsten Formulare und Anträge zum Herunterladen, allgemeine Informationen und Erklärungen. Alles bequem von zu Hause aus, unabhängig von Öffnungszeiten.
Produktwechsel – Bei den Energieprodukten haben Sie die Wahl und damit auch aktiv Einfluss auf die Zusammensetzung Ihrer Stromquellen. Sie können jeweils per Ende Jahr für das folgende Kalenderjahr wechseln.
Hinweis: Sie können Ihr Stromprodukt jährlich bis Ende Februar für das gleiche Jahr festlegen. Produktwechsel, welche später eintreffen, werden im folgenden Jahr berücksichtigt. Falls Sie mehrere Objekte besitzen bitten wir Sie, für jedes Objekt einzeln das Formular auszufüllen, danke.
Zählerstand melden – Die iNFRA installiert und betreibt Tarifapparate, welche für die Messung und Verrechnung des verbrauchten Strom benötigt werden. Demontage, Umplatzierung und Umstellungen dürfen nur durch die iNFRA vorgenommen werden.
Die Zähler müssen in zugänglichen Räumen platziert sein. Die Strom und Wasserzähler werden von der iNFRA einmal, immer per Ende Jahr, unangemeldet abgelesen. In Ausnahmefällen, können Sie uns den Zählerstand auch selbst melden.
ZEV-Anmeldung – Die Energiestrategie 2050 eröffnet neue Chancen für den nachhaltigen Umgang mit Energie – auch für Mehrfamilienhäuser und Wohnsiedlungen.
Seit 2018 lassen sich so genannte ZEV (Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch) bilden; also Eigenverbrauchsgemeinschaften, deren selbst produzierter Solarstrom auch selbst verbraucht werden darf. Falls Sie eine ZEV gründen möchten müssen Sie Ihren Stromversorger informieren.
Flexibilitäten – Auf Grund einer Änderung des Artikels 17b der StromVG dürfen wir als Verteilnetzbetreiber elektrische Verbraucher und Erzeuger nicht mehr ohne Zustimmung der Eigentümer/-innen oder Verwaltungen steuern. Die iNFRA muss deshalb aktiv die Erlaubnis für die zukünftige Nutzung der Flexibilität einholen.
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie im PDF. Lesen Sie diese Informationen bitte durch und entscheiden Sie sich, ob Sie auch in Zukunft die Flexibilität an uns abtreten oder diese selbst nutzen möchten.
Adressänderung melden – Ziehen Sie innerhalb von Meilen oder Uetikon am See um? Möchten Sie ihre Korrespondenz an eine andere Adresse gesendet haben?
Melden Sie uns Ihren Wegzug bitte mindestens 10 Tage vor Schlüsselabgabe, damit wir Ihren Stromzähler am richtigen Datum ablesen können. Ansonsten wird Ihnen der Stromverbrauch bis zur nächsten Zählerablesung in Rechnung gestellt.
Zuzug und Wegzug – Ziehen Sie nach Meilen oder Uetikon am See? Verlassen Sie eine der beiden Gemeinden? Bitte melden Sie uns Ihren Zu- oder Wegzug.
Das Standard-Stromprodukt der iNFRA ist Energie erneuerbar. Wenn Sie kein anderes Stromprodukt wählen, erhalten Sie unser Standardprodukt.
Melden Sie uns Ihren Wegzug bitte mindestens 10 Tage vor Schlüsselabgabe. Ansonsten wird Ihnen der Stromverbrauch bis zur nächsten Zählerablesung in Rechnung gestellt.
Handänderung – Der Begriff «Handänderung» bezeichnet eine Eigentumsübertragung von Immobilien.
Melden Sie uns den Verkauf sowie die neuen Eigentümer bitte vor oder direkt nach dem Handänderungstermin auf dem Grundbuchamt.
Mieterwechselmeldung Verwaltung/Eigentümer – Verwenden Sie das Online-Formular. Die Schlussabrechnung erhalten Sie innert 14 Tagen ab dem Ablesedatum zugestellt. Am neuen Wohnort melden Sie sich bitte beim neuen Lieferanten.
Beleuchtungsstörung melden – Sie haben einen Defekt oder eine Störung zu melden? Vielen Dank für Ihren Hinweis!
Wir geben unser Bestes, dass keine Störungen in unserem Versorgungsgebiet auftreten. Leider sehen wir nicht jeden Defekt umgehend und sind froh um Ihre Hilfe.
eBill – Die Anmeldung für die elektronische Rechnung «eBill» findet auf dem E-Banking Portal Ihres Finanzinstituts statt.
Mit der eBill empfangen, prüfen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem Online-Banking. Mit eBill haben Sie trotzdem stets die Kontrolle und maximale Sicherheit. Sie können alle Daten prüfen und die Zahlung bei Unstimmigkeiten per Mausklick ablehnen.
LSV – Melden Sie sich bitte beim Kundendienst der iNFRA, um das entsprechende Formular zu erhalten.
Beim Lastschriftverfahren (oder abgekürzt auch LSV genannt) werden Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Im Fall der PostFinance spricht man von Debit Direct. Um davon zu profitieren, müssen Sie uns einmalig eine so genannte Belastungsermächtigung erteilen. Danach entsteht Ihnen kein administrativer Aufwand mehr.
Zählerstand melden – Die iNFRA installiert und betreibt Tarifapparate, welche für die Messung und Verrechnung des verbrauchten Wasser benötigt werden. Demontage, Umplatzierung und Umstellungen dürfen nur durch die iNFRA vorgenommen werden.
Die Zähler müssen in zugänglichen Räumen platziert sein. Die Stromund Wasserzähler werden von der iNFRA einmal, immer per Ende Jahr, unangemeldet abgelesen. In Ausnahmefällen, können Sie uns den Zählerstand auch selbst melden. Wasserzählerstands-Meldungen werden nur für EFH online entgegen genommen. Für die Ablesung in einem MFH kontaktieren Sie uns bitte unter 044 924 18 18
Infrastruktur Zürichsee AG
Schulhausstrasse 18, 8706 Meilen
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hauptnummer 044 924 18 18
24h-Pikettdienst 044 924 18 18
Öffnungszeiten Montag - Freitag
8.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr
(Freitags bis 16.00 Uhr)
Unser Geschäft bleibt am Pfingstmontag, 29. Mai 2023, den ganzen Tag geschlossen.
Am Dienstag, 30. Mai 2023, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
In Störfällen der Energie- und Wasserversorgung wählen Sie bitte die Nummer 044 924 18 18 (24h Pikettdienst).
Freundliche Grüsse
Ihre Infrastruktur Zürichsee AG