Regelmässige Kontrollen
Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden.
Jedes Jahr | Baustellen, Märkte, Chilbi usw. |
Alle 5 Jahre | Schulen, Warenhäuser, Hotels, Kinos, Theater, Tankstellen und Laboratorien |
Alle 10 Jahre sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle |
Büroräume, Banken, gewerbliche Werkstätten, Kirchen, landwirtschaftliche Betriebe |
Alle 20 Jahre |
Allgemeine Wohnräume, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser |
NIV Art. 31 Unabhängigkeit der Kontrollen
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle nach Artikel 35 Absatz 3, der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb
Die Infrastruktur Zürichsee AG stellt auch keine SiNa 's für andere Gemeindsgebiete aus.
Infrastruktur Zürichsee AG
Schulhausstrasse 18, 8706 Meilen
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Hauptnummer 044 924 18 18
24h-Pikettdienst 044 924 18 18
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8.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr
(Freitags bis 16.00 Uhr)
Aufgrund der aktuellen Bestimmungen des Bundesrates ändern sich unsere Schalteröffnungszeiten bis Ende Februar 2021.
Telefonisch sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
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Ihre Infrastruktur Zürichsee AG