Die Werkvorschriften – gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton. Das Reglement der INFRA basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 724.11) sowie den Konzessionsverträgen mit den Gemeinden Meilen und Uetikon am See. Als Netzbetreiberin unterhält, plant, baut, liefert, überwacht und finanziert die iNFRA die Wasserversorgung innerhalb dieser Vorgaben und innerhalb der Rahmenbedingungen des Bundes und des Kantons.